Dr Nikolaus Schrader, Vorsitzender
Nikolaus Schrader

Der Ehemaligenverein des Johanneums - vollständig "Verein ehemaliger Schüler der Gelehrtenschule des Johanneums zu Hamburg e.V." - blickt auf eine lange Tradition zurück. Mit seinen inzwischen 1.150 Mitgliedern verfolgt der gemeinnützige Verein zwei Ziele: Zum einen fördert der Verein die Schüler des Johanneums in jeder Weise, insbesondere durch die Zuwendung von Lehrmitteln und Büchern, die Unterstützung von schulischen und außerschulischen Aktivitäten sowie durch viele kleinere Zuwendungen, die dazu beitragen, die zunehmend enger werdenden Spielräume innerhalb des Budgets der Schule zu erweitern.

Daneben pflegt der Verein den Zusammenhalt der ehemaligen Schüler untereinander und mit der Schule. Konkret erfolgt dies durch die Vereinsmitteilungen "Das Johanneum", die die Mitglieder über Neuigkeiten aus der Schule und von anderen Ehemaligen unterrichten, sowie den alljährlichen Ehemaligencocktail in den Räumlichkeiten der Schule, der stets unmittelbar nach Weihnachten stattfindet.

Der Vorstand des Ehemaligenvereins besteht aus sechs Mitgliedern. Die Mitgliederversammlung findet regelmäßig zum Ende des Schuljahres im Johanneum statt. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt über die Vereinsmitteilungen "Das Johanneum". Der Mitgliedsbeitrag beträgt gegenwärtig € 60 pro Jahr. Um der besonderen Situation während der Berufsausbildung Rechnung zu tragen, ist der Mitgliedsbeitrag während der ersten 7 Jahre nach dem Abitur auf € 30 pro Jahr reduziert. Daneben kann eine lebenslange Mitgliedschaft erworben werden, und zwar durch Zahlung eines einmaligen Betrages in Höhe von € 1000.

Der Ehemaligenverein nimmt gerne Ihre Spende entgegen. Die Bankverbindung hierfür lautet:

Hamburger Sparkasse
IBAN : DE23 2005 0550 1282 1414 47
BIC : HASPDEHHXXX

Da der Ehemaligenverein des Johanneums gemeinnützig ist, können sowohl Spenden für Vereinszwecke als auch die Mitgliedsbeiträge steuerlich geltend gemacht werden. Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes nutzt der Verein die Vereinfachsungsregel: Bei Zahlungen der Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu einer Höhe von 200,- € werden keine "Zuwendungsbescheinigungen" erstellt und verschickt. Für Spenden bis 200,- € reicht als Nachweis beim Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts (Konto-Auszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder gesonderte Bestätigung des Kreditinstituts).

Wir danken erneut und ggf. schon vorab allen Gebern sehr herzlich für Ihre Zuwendungen.

Sollten Sie noch nicht Mitglied des Ehemaligenvereins sein, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie sich zu diesem Schritt entschließen sollten. Bitte schreiben Sie an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., den Vorsitzenden des Vereins.

Die Homepage des Ehemaligenvereins erreichen Sie hier.

Anhänge:
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