Zur Vorbereitung auf mündliche Prüfungen an den Hochschulen und auf entsprechende Situationen in der Ausbildung und im Berufsleben arbeiten die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe verpflichtend unterschiedliche Präsentationen aus.

Durch die Vor­ga­ben der Aus­bil­dungs- und Prü­fungs­ord­nung zum Er­werb der all­ge­mei­nen Hoch­schul­rei­fe (APO-AH in der Fas­sung vom 17. Juni 2017) sind alle Schülerinnen und Schüler der Studienstufe dazu ver­pflich­tet, so­wohl in Jahrgang 11 als auch in Jahrgang 12 eine Prä­sen­ta­ti­ons­lei­stung (PL) zu er­brin­gen. Eine Präsentationsleistung ist thematisch mit den Inhalten des laufenden Unterrichts verbunden. Kernstück der Präsentationsleistung ist ein mediengestützter Vortrag, für deren Vorbereitung die Schülerinnen und Schüler drei Wochen Zeit haben. Die­se bei­den se­me­ster­be­glei­ten­den Leistungen, die jeweils eine Klausur in dem gewählten Fach ersetzen, sol­len auf die Ab­itur­prü­fung vor­be­rei­ten, in der eben­falls eine sol­che Prü­fung (dann heißt sie al­ler­dings Prä­sen­ta­ti­onsprü­fung, PP) abge­le­gt werden kann. Alternativ kann eine „klassische“ 30-minütige mündliche Prüfung mit ebenfalls 30-minütiger Vorbereitungszeit unmittelbar vor der Prüfung gewählt werden.

Nähere Hinweise enthalten die Handreichungen und unsere schulinternen Regelungen, die Sie nachfolgend downloaden können.